Kosten
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der sogenannten Gebührenordnung für Psychotherapie. Da es sich bei der psychologischen Psychotherapie um eine Heilbehandlung handelt, werden die Kosten (im Normalfall) von den privaten Krankenkassen und/oder Beihilfestellen übernommen.
Privat Versicherte
Die Kosten der Therapie werden nach Antragstellung in der Regel von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Gleichzeitig sind die Erstattungsmodalitäten der Kassen und Beihilfestellen sehr unterschiedlichen und hängen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. D. h., abhängig von Ihren Tarifen und Versicherungsbedingungen kann es auch zu Selbstbeteiligung kommen. Die Rechnungsstellung folgt dabei der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen, der sog. GOP (siehe Tabelle unten).
Daher empfehle ich Ihnen folgendes Vorgehen:
- Rufen Sie Ihre Krankenkasse / Beihilfestelle an und erfragen Sie die Modalitäten für die Inanspruchnahme einer "ambulanten Verhaltenstherapie durch eine/n psychologische/n Psychotherapeuten/in.
- Rufen Sie mich an, um einen Termin zu vereinbaren.
- Bringen Sie zur ersten Sitzung gegebenenfalls die Unterlagen Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Psychotherapie mit. Diese füllen wir gerne gemeinsam aus, sodass Ihre private Krankenkasse Ihnen die Kosten zurückerstatten kann.
Wichtig: Seit Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen, diese werden als Grundlage für die Rechnungsstellung genommen. Bitte rückversichern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, dass diese die neuen Steigerungssätze übernimmt.
BPtK Analogleistungen seit 2024
GOP-Tabelle
Selbstzahler:innen
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Ohne weitere Formalitäten können Sie das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen.
Als Psychologische Psychotherapeuten sind wir an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt je Sitzung (d. h. je 50 Min). Sie erhalten dann ca. monatlich eine Rechnung. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.
Gesetzlich Versicherte
Eine Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten kann nicht erfolgen, da es sich um eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung handelt. Gerne können Sie sich aber bei Ihrer Krankenkasse zum "Kostenerstattungsverfahren" informieren. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis - allerdings gelten hier strikte Vorgaben zu denen Sie sich vorab umfassend informieren sollten. Freie Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte finden Sie alternativ z. B. unter: